Allgemeine Geschäftsbedingungen
DTP-Service Ingenieurbüro Laroche
§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtlichen Lieferungen und Leistungen von DTP-Service Ingenieurbüro Laroche (im folgenden auch DTP-Service). Sie gelten auch für künftig abgeschlossene Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden / Abnehmers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn DTP-Service sie schriftlich ausdrücklich bestätigt.
2. Inhalt der Verträge ist der Verkauf und die Vermietung der von DTP-Service angebotenen Waren und Dienstleistungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
1. Verträge kommen ausschließlich mit DTP-Service, Gmunder Straße 35 A, 81379 München zustande.
2. Unsere Angebote - auch im Internet - sind, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn uns gegenüber abgegebene Bestellungen von uns schriftlich - auch per fax oder e-mail - bestätigt werden. Auch online abgegebene Bestellungen sind verbindlich und können von uns innerhalb von drei Werktagen angenommen werden. Der Bestätigung gleich steht die Lieferung oder Teillieferung der bestellten Ware.
3. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Zusicherungen oder Garantien unserer Mitarbeiter. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.
4. Die im Internet präsentierten Waren stellen Muster dar. Wir behalten uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen.
§ 3 Preise
Unsere Preisangaben verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ab Auslieferungslager München, jeweils zuzüglich Verpackung, Transport, sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§ 4 Lieferzeiten
Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich, es sei denn, wir haben sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von DTP-Service vorbehalten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ergebnissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von DTP-Service eintreten -, hat DTP-Service auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. DTP-Service ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Mängelgewährleistung bei Kauf
1. Gegenüber Kaufleuten gelten hinsichtlich der Mängelgewährleistung folgende Regelungen:
a) Hinsichtlich der Untersuchung der Ware und der Rüge möglicher Mängel bleibt es gegenüber Kaufleuten bei der gesetzlichen Regelung des § 377 HGB. Gegenüber nichtkaufmännischen Unternehmern gilt die Regelung des § 5 Ziffer 2 a.
b) Sollte an der Kaufsache ein Mangel vorliegen, für den wir gewährleistungspflichtig sind, sind wir zunächst nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sollten drei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.
c) Die Regelungen des § 3 Ziffer 1 a) und b) gelten nur für Kaufverträge über Neuwaren. Hinsichtlich gebrauchter Waren ist jede Gewährleistung von DTP-Service ausgeschlossen, es sei denn, die Mangelfreiheit oder die technische Überprüfung der Ware wurde von DTP-Service ausdrücklich zugesichert.
2. Gegenüber Verbrauchern gelten für die Mängelgewährleistung folgende Regelungen:
a) Der Kunde ist gehalten, die Kauf- oder Mietsache bei der Übergabe bzw. Abnahme sorgfältig zu prüfen und uns schriftlich anzuzeigen, wenn sich ein Mangel zeigt. Später auftretende Mängel sind unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels anzuzeigen. Unterläßt der Kunde die Anzeigen, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt.
b) Sollte an der Kaufsache ein Mangel vorliegen, für den wir gewährleistungspflichtig sind, sind wir zunächst nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sollten drei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.
c) Die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers aus Kaufverträgen über gebrauchte Waren verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
3. Auf unserer Homepage oder im Prospektmaterial gemachte Angaben über technische Daten und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren auf den Angaben des jeweiligen Herstellers. Wir können die Eigenschaften dem Kunden grundsätzlich nicht garantieren.
§ 6 Besondere Mietbedingungen
1. Die Vermietung von Software, Datenprojektoren usw. erfolgt gegen Kaution in Höhe des 2-fachen Mietpreises, die bei Abschluß des Vertrages in bar oder als Scheck zu hinterlegen ist. Wir bitten den Kunden, die Geräte abzuholen und zurückzubringen. Es gelten die Mietpreise der jeweils aktuellen Preisliste.
2. Um Störungen vorzubeugen ersuchen wir unsere Kunden, den Gebrauch der Gräte nur entsprechend den Bedienungsanweisungen der Hersteller und in der von DTP-Service vorgesehenen Weise vorzunehmen. Der Mieter hat alle Instruktionen des Herstellers oder von DTP-Service zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen von DTP-Service zu befolgen. Der Mieter ist für den Schaden, der durch Nichtbeachten der Vorschriften / Instruktionen entsteht, verantwortlich. Bitte benachrichtigen Sie uns bei Schäden am Mietgegenstand unverzüglich und beachten Sie unsere Instruktionen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, DTP-Service hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des Gerätes.
3. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietware entstehen, haftet DTP-Service nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und wenn die Schäden auf einem bei Gefahrübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich auf die Instandsetzungskosten bis zur Höhe unseres Mietpreisanspruchs, mit welchen ein etwaiger danach gegebener Schadensersatzanspruch zu verrechnen ist. Ansprüche des Mieters die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen. Insbesondere wird jegliche Haftung des Vermieters für etwaigen entgangenen Gewinn des Mieters ausgeschlossen.
4. Wir können nicht immer gewährleisten, daß ein Mangel von uns sofort behoben wird oder wir ein Ersatzgerät zur Verfügung haben. Sollte der Mangel bzw. die Störung von uns zu vertreten sein und können wir den Mangel bzw. die Störung trotz unverzüglicher Anzeige nicht beseitigen, sind Sie berechtigt, den Mietzins anteilig zu mindern. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere solche auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.
5. Verpackungen, Bedienungsanweisungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum von DTP-Service. Wir bitten Sie, alle Teile pfleglich zu behandeln und komplett zurückzugeben.
6. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus dem nicht bedienungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen, insbesondere für solche Schäden, die durch einen Eingriff oder eine Veränderung der Mietsache hervorgerufen werden. Er haftet weiter für den zufälligen Untergang oder die zufällige Beschädigung der Mietsache.
7. Bei einem Totalschaden oder dem zufälligen Untergang der Mietsache ist vom Mieter der Marktwert des Gerätes zu ersetzen. Beruht der Schaden auf einem Verschulden Dritter, so werden vom Mieter alle gegen den Dritten bestehenden Schadensersatzansprüche, soweit sie dem Vermieter nicht unmittelbar zustehen, abgetreten.
8. Der Mieter hat bei Pfändung des Gerätes dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gleiche gilt, wenn von dritter Seite (Grundstückseigentümer, Hypothekengläubiger usw.) Rechte an dem Mietgegenstand geltend gemacht werden.
§ 7 Nutzungsrechte bei Software
Soweit von uns verkaufte und gelieferte Produkte Software, insbesondere Betriebssoftware enthalten bzw. darstellen, gilt das Lizenzrecht des jeweiligen Softwareherstellers. Die Nutzung der gelieferten Software darf ausschließlich in der vom Lizenzgeber bestimmten Betriebsumgebung und in dem vom Lizenzgeber festgelegtem Umfang erfolgen. Durch Öffnen des versiegelten Datenträgers werden die Lizenzbedingungen anerkannt. Eine nachträgliche Rücksendung oder ein Umtausch der geöffneten Software ist nicht möglich. Bitte prüfen Sie sofort nach Erhalt der Ware die angelieferten Produkte.
§ 8 Haftung
1. DTP-Service haftet für beim Kunden eintretende Vermögensschäden - soweit diese nicht durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hervorgerufen wurden - nur, soweit ihr Handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig war. Für Personenschäden haftet DTP-Service nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt.
2. Ziffer 1 gilt auch für die Haftung der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DTP-Service.
3. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt für alle Arten von Schadensersatzansprüchen, insbesondere für solche aus unerlaubter Handlung und wegen Pflichtverletzungen.
4. Bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet DTP-Service auch bei normaler Fahrlässigkeit, allerdings nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden, mit dessen Entstehen DTP-Service bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mußte.
5. Die Haftung ist - außer bei Vorsatz - in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von DTP-Service abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
6. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ausdrücklich vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, die Ware sorgsam zu behandeln. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Dritten auf die DTP-Service an der Kaufsache zustehenden Rechte hinzuweisen und DTP-Service unverzüglich zu benachrichtigen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern ein Fernabsatzvertrag geschlossen worden ist, haben Sie als Verbraucher das Recht, den geschlossenen Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss gegenüber DTP-Service zu widerrufen, indem Sie entweder schriftlich oder per eMail eine entsprechende Widerrufserklärung und / oder die Kaufsache an nachstehende Adresse im Originalzustand zurücksenden. Haben wir die Kaufsache bereits ausgeliefert, haben Sie ausschließlich ein Rückgaberecht, das innerhalb von zwei Woche nach Erhalt der Kaufsache auszuüben ist. Die Kosten des Widerrufs sind von Ihnen zu tragen, ebenso die Kosten der Rücksendung, sofern der Gesamtwert der Bestellung 40,- Euro nicht übersteigt. Der Widerruf braucht keine Begründung zu enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
DTP-Service, Fürstenrieder Str. 172, 81377 München
Im übrigen wird auf die Vorschriften des § 312d BGB verwiesen.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
§ 12 Zahlung
1. Alle Rechnungen sind bei Fälligkeit sofort netto Kasse zu bezahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Verzug tritt am fünften Tag nach Fälligkeit und Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %, bei Unternehmern von 8 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder DTP-Service einen höheren Schaden nachweist.
2. Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von DTP-Service verrechnen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, darf er Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
3. Sollten Sie uns mehrere Zahlungen gleichzeitig schulden, wird - sofern Sie keine Tilgungsbestimmung getroffen haben - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
§ 13 Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich mit Ihrer Einwilligung oder im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Telekommunikationsdatenschutzverordnung. Die uns mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zu Ihnen verwendet. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn zur Geltendmachung von Forderungen gegen Sie.
§ 14 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist München.
2. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird München vereinbart. Dies gilt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat sowie für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war.
3. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen DTP-Service und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN Kaufrechts Anwendung.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des jeweiligen Vertrages bzw. dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder nicht durchführbar sein, die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Vertragspartner eine Regelung treffen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben. Entsprechendes gilt für Fälle, in denen eine Regelungslücke festgestellt wird.
München, April 2023